Energieausweis

Energieausweis

Beim Kauf, Verkauf oder Vermietung einer Immobilie muss ein Energieausweis gemäß der Gebäudeenergiegesetzes (§§ 79 ff. GEG) vorliegen.


Die Vorlage eines Energieausweises ist seit dem 01.05.2014 für den Verkäufer/Vermieter Pflicht. Kommt ein Eigentümer seiner Vorlageverpflichtung nicht nach, wird dies als Ordnungswidrigkeit geahndet. Ausnahmen sind hier denkmalgeschützte Gebäude und Ferienimmobilien


Grundsätzlich unterscheidet die GEG zwischen zwei Ausweisarten: 

 

  • bedarfsorientierten Energieausweis
  • verbrauchsorientierten Energieausweis



Der bedarfsorientierte Gebäudeenergieausweis

Wird der Gebäudeenergieausweis über den Bedarf ermittelt, werden die bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes zur Berechnung herangezogen. Eine Aussage über den Energiebedarf eines Gebäudes ist unabhängig vom Verbraucherverhalten. Nur über den Bedarfsausweis können Gebäude unterschiedlicher Typologie energetisch verglichen werden. Diese Variante ist aufwendiger, bietet jedoch wesentlich mehr Qualität und Aussagekraft. Und genau das sollte Maßstab für die Wahl des Ausweises sein.


Der verbrauchsorientierte Gebäudeenergieausweis

Wird der Gebäudeenergieausweis über den Verbrauch ermittelt, werden die Energiekosten der letzten drei Jahre zur Berechnung herangezogen. Mit dem Verbrauchsausweis lassen sich lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre ermitteln und belegen, ein Vergleich mit anderen Gebäuden ist hierbei nicht möglich.



Preise für die Erstellung eines Energieausweises:


  • bedarfsorientierter Energieausweis:              ab 250,00 € zzgl. MwSt.
  • verbrauchsorientierter Energieausweis:        ab 250,00 € zzgl. MwSt.


Die Kosten orientieren sich nach der Gebäudegröße und -komplexität.


 

Sie interessieren sich für unsere Serviceleistungen? Wir sind stets für Sie da!

Kontakt
Share by: